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Endet der Tierschutz an der Landesgrenze Brandenburgs?

Die Agrarminister aus Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) gemeinsam aufgefordert, „im Sinne eines verbesserten Tierschutzes“ tätig zu werden.

Brandenburgs Umwelt- und Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) sieht hier keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf tierschutzgerechte Tiertransporte, wie Bayern und 15 andere Bundesländer. Auch wenn die Genehmigung von Tiertransporten eine Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ist, ist es nicht nachvollziehbar, warum sich nicht auch Brandenburg zum Schutz der Tiere dem Bayerischen Vorgehen (zurückgehend auf eine Initiative des Landshuter Landrates Peter Dreier) anschließt. Aus Bayern sollen künftig Tiere nur noch unter verschärften Bedingungen in bestimmte Drittstaaten transportiert werden können (s. a. FAZ 14.3.2019). Exporteure sollen nachweisen müssen, dass auf der gesamten Transportroute die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden. Bayern hat eine Liste von 17 Staaten erarbeitet, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, ob die deutschen Tierschutzstandards eingehalten werden (bspw.: Ägypten, Algerien, Irak, Iran, Libanon, Marokko, Türkei, etc.).

Nicht erreicht ist leider bisher das eigentliche Ziel, nämlich ein Verbot von Tiertransporten in Länder in Zentralasien, im Nahen Osten und in Nordafrika. Die Bayerische Negativliste verlangt nur, dass die Tiertransporte in den genannten 17 Staaten die aus Tierschutz-Gesichtspunkten besonders problematisch sind, ganz genau geprüft werden müssen. Anzustreben ist eine Positivliste, die nur Staaten betrifft, in die Tiertransporte unproblematisch sind. In alle anderen Länder sollen überhaupt keine Exporte mehr stattfinden dürfen.


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